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WCAG 2.2 · Level A · BedienbarBarrierefreiheit als Cloud-Service

2.4.4 Linkzweck (im Kontext)

Der Linkzweck muss aus dem Linktext oder Kontext erkennbar sein.

Auf einen Blick

Was bedeutet dieses Kriterium?

Kurz gesagt

Der Linkzweck muss aus dem Linktext oder Kontext erkennbar sein.

Aufwand

Einfach umzusetzen, schnell erledigt

Betrifft Rolle

Redaktion

Konformitätsstufe

Level A

EN 301 549

Abschnitt 9.2.4.4 · BITV 2.0 · BFSG

Verständlich erklärt

Was heißt 2.4.4 für die Praxis?

Der Linkzweck muss aus dem Linktext oder Kontext erkennbar sein.

Vermeiden Sie 'hier klicken', 'mehr erfahren', 'weiterlesen' als alleinigen Linktext. Der Linktext oder der umgebende Absatz muss das Ziel klar machen.

Technisch formuliert: Der Zweck jedes Links kann aus dem Linktext allein oder im Kontext bestimmt werden.

Wer ist betroffen?

Ein Alltagsbeispiel

Bedienbarkeit bedeutet: jeder Mensch kann die Seite nutzen — egal ob mit Maus, Tastatur, Touchscreen oder Sprachsteuerung. Wer dieses Kriterium verletzt, schließt Nutzer aus, die auf eine bestimmte Eingabemethode angewiesen sind. Besonders betroffen sind: Alle Nutzer mit Behinderungen.

Die Lösung

So setzen Sie es richtig um

Vermeiden Sie 'hier klicken', 'mehr erfahren', 'weiterlesen' als alleinigen Linktext. Der Linktext oder der umgebende Absatz muss das Ziel klar machen.

Der Zweck jedes Links kann aus dem Linktext allein oder im Kontext bestimmt werden.

Umsetzung

Schritt für Schritt

Konkrete Anleitung zur praktischen Umsetzung dieses Kriteriums.

  1. 1

    Linktexte prüfen

    Sind alle Links auch ohne Kontext verständlich? Screenreader listen oft alle Links einer Seite auf.

Praxisbeispiele

So nicht — sondern so

So nicht

<a href="/report.pdf">Hier klicken</a>

Sondern so

<a href="/report.pdf">Barrierefreiheitsbericht 2025 herunterladen (PDF, 240 KB)</a>

Warum?

Beschreibender Linktext mit Dateiformat und -größe

Typische Fehler

Das wird häufig falsch gemacht

Diese Fehler sehen wir in der Praxis besonders oft — und wie Sie sie vermeiden.

Nur mit der Maus testen

Entwickler nutzen beim Testen fast immer die Maus. Viele Probleme werden erst sichtbar, wenn man die Tastatur verwendet. Der Tab-Test sollte Routine sein.

Hover-Effekte als einzige Interaktion

Was nur per Hover funktioniert, ist per Tastatur unbedienbar. Interaktionen sollten immer auch per Fokus oder Klick auslösbar sein.

Selbst prüfen

So testen Sie dieses Kriterium

Mit diesen Methoden können Sie selbst prüfen, ob Ihre Webseite das Kriterium erfüllt.

Tastatur-Test

Legen Sie die Maus beiseite. Navigieren Sie ausschließlich mit Tab, Umschalt+Tab, Enter, Leertaste und Pfeiltasten durch die Seite. Alles erreichbar? Alles bedienbar?

Fokusindikator prüfen

Bei jeder Tastaturnavigation sollte ein sichtbarer Fokusring das aktuell aktive Element markieren. Ist er überall gut sichtbar?

Mit Screenreader und Tastatur

Kombinieren Sie Screenreader-Ansage und Tastaturnavigation. So simulieren Sie die tägliche Nutzung blinder Menschen.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Ist dieses Kriterium wirklich Pflicht?
Ja. Level A ist die Grundlage jeder Barrierefreiheit. Ohne Level A ist eine Website für bestimmte Nutzergruppen komplett unzugänglich. BITV 2.0, EN 301 549 und BFSG verlangen mindestens Level AA — was Level A einschließt.
Wie kann ich prüfen, ob meine Seite dieses Kriterium erfüllt?
Nutzen Sie einen Test-Mix: automatisierte Tools wie Pa11y oder axe DevTools finden viele Probleme zuverlässig, aber nicht alle. Ergänzen Sie mit manuellen Tests — Tastaturnavigation, Screenreader-Test und eine visuelle Prüfung der relevanten Seitenbereiche.
Welche anderen Kriterien hängen damit zusammen?
Dieses Kriterium steht in engem Zusammenhang mit 2.4.9. Diese Kriterien sollten gemeinsam geprüft werden, weil sie sich gegenseitig ergänzen.

Verwandte Kriterien

Weiterführende Erfolgskriterien

Diese Kriterien stehen in engem Zusammenhang mit 2.4.4 und sollten gemeinsam betrachtet werden.