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WCAG 2.2 · Level A · BedienbarBarrierefreiheit als Cloud-Service

2.4.2 Seite mit Titel versehen

Jede Seite braucht einen aussagekräftigen <title>.

Auf einen Blick

Was bedeutet dieses Kriterium?

Kurz gesagt

Jede Seite braucht einen aussagekräftigen <title>.

Aufwand

Einfach umzusetzen, schnell erledigt

Betrifft Rolle

Redaktion, Entwicklung

Konformitätsstufe

Level A

EN 301 549

Abschnitt 9.2.4.2 · BITV 2.0 · BFSG

Verständlich erklärt

Was heißt 2.4.2 für die Praxis?

Jede Seite braucht einen aussagekräftigen <title>.

Der <title> sollte spezifisch sein und das Muster 'Seiteninhalt – Website' verwenden. Er erscheint im Browser-Tab und ist der erste Text, den Screenreader vorlesen.

Technisch formuliert: Webseiten haben Titel, die Thema oder Zweck beschreiben.

Wer ist betroffen?

Ein Alltagsbeispiel

Bedienbarkeit bedeutet: jeder Mensch kann die Seite nutzen — egal ob mit Maus, Tastatur, Touchscreen oder Sprachsteuerung. Wer dieses Kriterium verletzt, schließt Nutzer aus, die auf eine bestimmte Eingabemethode angewiesen sind. Besonders betroffen sind: Alle Nutzer mit Behinderungen.

Die Lösung

So setzen Sie es richtig um

Der <title> sollte spezifisch sein und das Muster 'Seiteninhalt – Website' verwenden. Er erscheint im Browser-Tab und ist der erste Text, den Screenreader vorlesen.

Webseiten haben Titel, die Thema oder Zweck beschreiben.

Umsetzung

Schritt für Schritt

Konkrete Anleitung zur praktischen Umsetzung dieses Kriteriums.

  1. 1

    Titel prüfen

    Ist der Titel spezifisch? 'Kontakt – BarriereCloud' statt 'Seite'.

Praxisbeispiele

So nicht — sondern so

So nicht

<title>Seite</title>

Sondern so

<title>Kontakt – BarriereCloud</title>

Warum?

Spezifischer Titel mit Seiteninhalt und Seitenname

Typische Fehler

Das wird häufig falsch gemacht

Diese Fehler sehen wir in der Praxis besonders oft — und wie Sie sie vermeiden.

Nur mit der Maus testen

Entwickler nutzen beim Testen fast immer die Maus. Viele Probleme werden erst sichtbar, wenn man die Tastatur verwendet. Der Tab-Test sollte Routine sein.

Hover-Effekte als einzige Interaktion

Was nur per Hover funktioniert, ist per Tastatur unbedienbar. Interaktionen sollten immer auch per Fokus oder Klick auslösbar sein.

Selbst prüfen

So testen Sie dieses Kriterium

Mit diesen Methoden können Sie selbst prüfen, ob Ihre Webseite das Kriterium erfüllt.

Tastatur-Test

Legen Sie die Maus beiseite. Navigieren Sie ausschließlich mit Tab, Umschalt+Tab, Enter, Leertaste und Pfeiltasten durch die Seite. Alles erreichbar? Alles bedienbar?

Fokusindikator prüfen

Bei jeder Tastaturnavigation sollte ein sichtbarer Fokusring das aktuell aktive Element markieren. Ist er überall gut sichtbar?

Mit Screenreader und Tastatur

Kombinieren Sie Screenreader-Ansage und Tastaturnavigation. So simulieren Sie die tägliche Nutzung blinder Menschen.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Ist dieses Kriterium wirklich Pflicht?
Ja. Level A ist die Grundlage jeder Barrierefreiheit. Ohne Level A ist eine Website für bestimmte Nutzergruppen komplett unzugänglich. BITV 2.0, EN 301 549 und BFSG verlangen mindestens Level AA — was Level A einschließt.
Wie kann ich prüfen, ob meine Seite dieses Kriterium erfüllt?
Nutzen Sie einen Test-Mix: automatisierte Tools wie Pa11y oder axe DevTools finden viele Probleme zuverlässig, aber nicht alle. Ergänzen Sie mit manuellen Tests — Tastaturnavigation, Screenreader-Test und eine visuelle Prüfung der relevanten Seitenbereiche.
Welche anderen Kriterien hängen damit zusammen?
Dieses Kriterium steht in engem Zusammenhang mit 2.4.6. Diese Kriterien sollten gemeinsam geprüft werden, weil sie sich gegenseitig ergänzen.

Verwandte Kriterien

Weiterführende Erfolgskriterien

Diese Kriterien stehen in engem Zusammenhang mit 2.4.2 und sollten gemeinsam betrachtet werden.