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WCAG 2.2 · Level AAA · WahrnehmbarBarrierefreiheit als Cloud-Service

1.2.6 Gebärdensprache (aufgezeichnet)

Videos sollten Gebärdensprachdolmetschung anbieten.

Auf einen Blick

Was bedeutet dieses Kriterium?

Kurz gesagt

Videos sollten Gebärdensprachdolmetschung anbieten.

Aufwand

Komplex umzusetzen, aufwendig erledigt

Betrifft Rolle

Redaktion

Konformitätsstufe

Level AAA

EN 301 549

Abschnitt 9.1.2.6 (nicht referenziert, AAA) · BITV 2.0 · BFSG

Verständlich erklärt

Was heißt 1.2.6 für die Praxis?

Videos sollten Gebärdensprachdolmetschung anbieten.

Relevant für öffentliche Stellen (BITV-Pflicht). Deutsche Gebärdensprache (DGS) als Bild-in-Bild-Einblendung.

Technisch formuliert: Gebärdensprachdolmetschung wird für alle aufgezeichneten Audioinhalte bereitgestellt.

Wer ist betroffen?

Ein Alltagsbeispiel

Wenn Websites Inhalte nur auf einem einzigen Weg anbieten — etwa nur als Bild oder nur als Audio — schließen sie Menschen aus, die diesen einen Weg nicht nutzen können. Das Erfolgskriterium 1.2.6 verhindert solche Ausschlüsse und sorgt dafür, dass Informationen in alternativen Formen zugänglich sind. Besonders betroffen sind: Blinde und sehbehinderte Menschen, Gehörlose Menschen, Menschen mit kognitiven Einschränkungen.

Die Lösung

So setzen Sie es richtig um

Relevant für öffentliche Stellen (BITV-Pflicht). Deutsche Gebärdensprache (DGS) als Bild-in-Bild-Einblendung.

Gebärdensprachdolmetschung wird für alle aufgezeichneten Audioinhalte bereitgestellt.

Umsetzung

Schritt für Schritt

Konkrete Anleitung zur praktischen Umsetzung dieses Kriteriums.

  1. 1

    DGS-Dolmetscher engagieren

    Für wichtige Inhalte (behördliche Informationen, Notfall, Gesundheit) einen qualifizierten Gebärdensprachdolmetscher beauftragen.

  2. 2

    Bild-in-Bild einblenden

    Die Dolmetschung als overlay im Video einblenden (min. 1/6 der Videohöhe) oder als separates Video bereitstellen.

  3. 3

    Sichtbarkeit sicherstellen

    Der Dolmetscher muss gut sichtbar sein: neutraler Hintergrund, ausreichende Beleuchtung, Oberkörper im Bild.

Praxisbeispiele

So nicht — sondern so

So nicht

Video ohne Gebärdensprache auf einer Behördenseite für gehörlose Nutzer.

Sondern so

Video mit DGS-Dolmetschung als Bild-in-Bild (unten rechts, 25% Bildgröße).

Warum?

Pflicht für öffentliche Stellen nach BITV 2.0.

Typische Fehler

Das wird häufig falsch gemacht

Diese Fehler sehen wir in der Praxis besonders oft — und wie Sie sie vermeiden.

Darauf verlassen, dass alle gleich wahrnehmen

Entwickler gehen oft davon aus, dass alle Nutzer die Inhalte genauso sehen oder hören wie sie selbst. Das ist ein grundlegender Denkfehler — viele Menschen nutzen Hilfsprogramme, die Inhalte ganz anders präsentieren.

Nur an die Mehrheit der Nutzer denken

80%-Lösungen sind keine Lösung, wenn die verbleibenden 20% die Seite überhaupt nicht nutzen können. Barrierefreiheit bedeutet: niemand wird ausgeschlossen.

Selbst prüfen

So testen Sie dieses Kriterium

Mit diesen Methoden können Sie selbst prüfen, ob Ihre Webseite das Kriterium erfüllt.

Screenreader-Test

VoiceOver (Mac: Cmd+F5), NVDA (Windows, kostenlos) oder TalkBack (Android). Navigieren Sie durch die Seite und prüfen Sie, ob alle Inhalte sinnvoll vorgelesen werden.

CSS deaktivieren

In Chrome DevTools oder über Browser-Erweiterungen CSS ausschalten. Ist die Seite noch strukturiert und verständlich lesbar?

Automatisierte Prüfung

Tools wie Pa11y, axe DevTools oder WAVE finden viele Probleme dieses Kriteriums zuverlässig. Ergänzende manuelle Tests bleiben wichtig.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Ist Level AAA verpflichtend?
Nein, Level AAA ist freiwillig und wird von keinem Gesetz vorgeschrieben. Es zeigt aber höchste Sorgfalt und ist besonders für Websites mit sensiblen Inhalten (Behörden, Gesundheit, Bildung) eine gute Wahl. Level AA ist der rechtliche Mindeststandard.
Wie kann ich prüfen, ob meine Seite dieses Kriterium erfüllt?
Nutzen Sie einen Test-Mix: automatisierte Tools wie Pa11y oder axe DevTools finden viele Probleme zuverlässig, aber nicht alle. Ergänzen Sie mit manuellen Tests — Tastaturnavigation, Screenreader-Test und eine visuelle Prüfung der relevanten Seitenbereiche.
Welche anderen Kriterien hängen damit zusammen?
Dieses Kriterium steht in engem Zusammenhang mit 1.2.2. Diese Kriterien sollten gemeinsam geprüft werden, weil sie sich gegenseitig ergänzen.

Verwandte Kriterien

Weiterführende Erfolgskriterien

Diese Kriterien stehen in engem Zusammenhang mit 1.2.6 und sollten gemeinsam betrachtet werden.