WCAG 2.2
W3C Recommendation
Web Content Accessibility Guidelines 2.2 — internationaler Standard seit Oktober 2023. 87 Erfolgskriterien in drei Konformitätsstufen (A, AA, AAA).
Gilt für
Alle Webseiten weltweit
WCAG 2.2 · BITV 2.0 · EN 301 549 · BFSGBarrierefreiheit als Cloud-Service
Alle 87 Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines 2.2 — verständlich erklärt, mit Praxisbeispielen und konkreten Umsetzungstipps.
Relevante Standards
Je nachdem, wer Ihre Webseite betreibt und wen sie sich richtet, gelten unterschiedliche Gesetze. Alle basieren auf WCAG, unterscheiden sich aber im Geltungsbereich und in Zusatzanforderungen.
W3C Recommendation
Web Content Accessibility Guidelines 2.2 — internationaler Standard seit Oktober 2023. 87 Erfolgskriterien in drei Konformitätsstufen (A, AA, AAA).
Gilt für
Alle Webseiten weltweit
Deutschland · öffentlicher Sektor
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Basiert auf EN 301 549 v3.2.1 (und damit WCAG 2.1 AA) mit 5 deutschen Zusatzanforderungen für Gebärdensprache, Leichte Sprache und Feedback.
Gilt für
Öffentliche Stellen des Bundes und der Länder in Deutschland
v3.2.1 · Europäische Norm
Referenziert WCAG 2.1 Level AA im Web-Bereich (Abschnitt 9). Die Abschnitte der Norm entsprechen 1:1 den WCAG-Nummern: 9.1.1.1 = WCAG 1.1.1. Version 4.1.1 mit WCAG 2.2 wird 2026 erwartet.
Gilt für
Grundlage für die EU-Richtlinie 2016/2102 und das BFSG
So prüfen Sie die Anforderungen
Deutschland · privater Sektor · seit 28.06.2025
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Gilt seit 28. Juni 2025 für Produkte und Dienstleistungen im privaten Sektor. Referenziert EN 301 549 v3.2.1 (und damit WCAG 2.1 AA) für die digitale Barrierefreiheit.
Gilt für
Online-Shops, Banken, Telekommunikation, E-Books, Computer, Ticketautomaten etc.
BITV 2.0
Diese fünf Anforderungen gehen über WCAG 2.1 AA hinaus und gelten speziell für öffentliche Stellen des Bundes in Deutschland. Sie sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und in der BITV 2.0 verankert.
Wesentliche Inhalte öffentlicher Stellen des Bundes müssen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) bereitgestellt werden. Das betrifft Informationen zum Inhalt der Webseite und Hinweise zur Navigation.
Rechtsgrundlage: BITV 2.0 § 4
Betrifft: Redaktion, Video-Produktion
Wesentliche Inhalte sind zusätzlich in Leichter Sprache bereitzustellen. Dazu gehören: Informationen zum Inhalt der Webseite, Hinweise zur Navigation und Erläuterungen zu wesentlichen Inhalten.
Rechtsgrundlage: BITV 2.0 § 4
Betrifft: Redaktion
Eine detaillierte Erklärung zur Barrierefreiheit muss veröffentlicht werden. Sie enthält: Konformitätsstatus, nicht barrierefreie Inhalte, Alternativen, Feedbackmechanismus und Schlichtungsstelle.
Rechtsgrundlage: BGG § 12b, BITV 2.0 § 7
Betrifft: Redaktion, Recht
Ein barrierefreier Feedbackmechanismus muss bereitgestellt werden. Nutzer können darüber Barrieren melden und alternative Zugänge zu nicht barrierefreien Inhalten anfordern. Antwortfrist: vier Wochen.
Rechtsgrundlage: BGG § 12b Abs. 2
Betrifft: Redaktion, Support
Informationen zum Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle des Bundes müssen in der Erklärung angegeben werden, falls Beschwerden nicht zufriedenstellend bearbeitet werden.
Rechtsgrundlage: BGG § 16
Betrifft: Redaktion, Recht
Hinweis: Diese Zusatzanforderungen können mit automatisierten Tools nicht geprüft werden — sie erfordern redaktionelle Arbeit (Gebärdensprach-Videos, Leichte-Sprache-Texte) und rechtliche Prüfung.
BITV 2.0 im Gesetzestext lesenAlle Erfolgskriterien
Klicken Sie auf ein Kriterium, um den ausführlichen Praxisleitfaden zu öffnen.
Informationen und Bestandteile der Benutzeroberfläche müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.
Stellen Sie Textalternativen für jeden Nicht-Text-Inhalt zur Verfügung, damit dieser in andere Formen umgewandelt werden kann.
Stellen Sie Alternativen für zeitbasierte Medien zur Verfügung.
Für aufgezeichnete Nur-Audio- und Nur-Video-Medien werden Alternativen bereitgestellt.
Untertitel werden für alle aufgezeichneten Audioinhalte in synchronisierten Medien bereitgestellt.
Eine Alternative für zeitbasierte Medien oder eine Audiodeskription wird bereitgestellt.
Untertitel werden für alle Live-Audioinhalte in synchronisierten Medien bereitgestellt.
Audiodeskription wird für alle aufgezeichneten Videoinhalte bereitgestellt.
Gebärdensprachdolmetschung wird für alle aufgezeichneten Audioinhalte bereitgestellt.
Wenn Pausen im Vordergrund-Audio nicht ausreichen, wird eine erweiterte Audiodeskription bereitgestellt.
Eine Alternative für zeitbasierte Medien wird für alle synchronisierten und Nur-Video-Medien bereitgestellt.
Eine Alternative für Live-Nur-Audio-Inhalte wird bereitgestellt.
Erstellen Sie Inhalte, die auf verschiedene Arten präsentiert werden können, ohne Informationen oder Struktur zu verlieren.
Informationen, Struktur und Beziehungen, die durch die Darstellung vermittelt werden, können programmatisch bestimmt werden oder sind im Text verfügbar.
Wenn die Reihenfolge der Darstellung die Bedeutung beeinflusst, kann die korrekte Lesereihenfolge programmatisch bestimmt werden.
Anweisungen stützen sich nicht ausschließlich auf sensorische Eigenschaften wie Form, Größe oder Position.
Inhalte beschränken ihre Darstellung nicht auf eine einzige Bildschirmausrichtung, es sei denn, eine bestimmte Ausrichtung ist wesentlich.
Der Zweck jedes Eingabefeldes, das Informationen über den Benutzer sammelt, kann programmatisch bestimmt werden.
Der Zweck von Benutzeroberflächen-Komponenten, Symbolen und Bereichen kann programmatisch bestimmt werden.
Erleichtern Sie es Benutzern, Inhalte zu sehen und zu hören, einschließlich der Trennung von Vordergrund und Hintergrund.
Farbe wird nicht als einziges visuelles Mittel zur Informationsübermittlung verwendet.
Wenn Audio automatisch länger als 3 Sekunden abgespielt wird, gibt es einen Mechanismus zum Pausieren oder Stoppen.
Text und Bilder von Text haben ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1.
Text kann ohne assistive Technologie auf 200 % vergrößert werden, ohne Verlust von Inhalt oder Funktionalität.
Text wird bevorzugt anstelle von Bildern von Text verwendet, um Informationen zu vermitteln.
Text und Bilder von Text haben ein Kontrastverhältnis von mindestens 7:1.
Bei aufgezeichneten Nur-Audio-Inhalten sind Hintergrundgeräusche ausreichend leise.
Für Textblöcke steht ein Mechanismus zur Verfügung, um verschiedene visuelle Anpassungen vorzunehmen.
Bilder von Text werden nur für reine Dekoration oder wo die Darstellung wesentlich ist, verwendet.
Inhalte können ohne Informations- oder Funktionsverlust präsentiert werden, ohne Scrollen in zwei Dimensionen.
UI-Komponenten und grafische Objekte haben ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.
Kein Verlust von Inhalt oder Funktionalität beim Ueberschreiben von Textabstandseigenschaften.
Wenn zusätzlicher Inhalt bei Hover oder Fokus erscheint, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Bestandteile der Benutzeroberfläche und Navigation müssen bedienbar sein.
Machen Sie alle Funktionalität über die Tastatur verfügbar.
Alle Funktionalität ist über eine Tastaturschnittstelle bedienbar.
Wenn der Tastaturfokus auf eine Komponente verschoben werden kann, kann er auch wieder per Tastatur davon weg bewegt werden.
Alle Funktionalität ist über die Tastatur bedienbar, ohne spezifische Zeitvorgaben.
Wenn Kurzbefehle nur mit Zeichentasten implementiert sind, können sie abgeschaltet oder umbelegt werden.
Geben Sie Benutzern ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu verwenden.
Für jede vom Inhalt gesetzte Zeitbegrenzung kann der Benutzer diese abschalten, anpassen oder verlängern.
Für sich bewegende, blinkende oder automatisch aktualisierende Inhalte kann der Benutzer diese pausieren, stoppen oder ausblenden.
Zeitvorgaben sind kein wesentlicher Bestandteil der Aktivität.
Unterbrechungen können vom Benutzer aufgeschoben oder unterdrueckt werden.
Nach Ablauf einer authentifizierten Sitzung kann der Benutzer die Aktivität ohne Datenverlust fortsetzen.
Benutzer werden über die Dauer von Inaktivität gewarnt, die zu Datenverlust fuehren koennte.
Gestalten Sie Inhalte nicht auf eine Weise, die bekannterweise Anfälle oder physische Reaktionen verursacht.
Webseiten enthalten nichts, das mehr als dreimal pro Sekunde blitzt.
Webseiten enthalten nichts, das mehr als dreimal pro Sekunde blitzt.
Durch Interaktion ausgelöste Bewegungsanimationen können deaktiviert werden.
Bieten Sie Benutzern Möglichkeiten zur Navigation, zum Auffinden von Inhalten und zur Bestimmung ihres Standorts.
Ein Mechanismus ist verfügbar, um Inhaltsblöcke zu ueberspringen, die auf mehreren Webseiten wiederholt werden.
Webseiten haben Titel, die Thema oder Zweck beschreiben.
Fokussierbare Komponenten erhalten den Fokus in einer Reihenfolge, die Bedeutung und Bedienbarkeit bewahrt.
Der Zweck jedes Links kann aus dem Linktext allein oder im Kontext bestimmt werden.
Mehr als ein Weg ist verfügbar, um eine Webseite innerhalb einer Menge von Webseiten zu finden.
Überschriften und Labels beschreiben Thema oder Zweck.
Die Tastatur-Fokusanzeige ist sichtbar.
Informationen über die Position des Benutzers innerhalb der Webseiten sind verfügbar.
Der Zweck jedes Links kann aus dem Linktext allein bestimmt werden.
Abschnittsüberschriften werden verwendet, um den Inhalt zu organisieren.
Wenn eine UI-Komponente den Tastaturfokus erhält, wird sie nicht vollständig durch vom Autor erstellte Inhalte verdeckt. (Neu in WCAG 2.2)
Wenn eine UI-Komponente den Tastaturfokus erhält, wird kein Teil davon durch vom Autor erstellte Inhalte verdeckt. (Neu in WCAG 2.2)
Fokusindikatoren müssen eine ausreichende Größe und einen Kontrast von mindestens 3:1 aufweisen, mit einer Dicke von mindestens 2 CSS-Pixeln. (Neu in WCAG 2.2)
Erleichtern Sie Benutzern die Bedienung über verschiedene Eingabemöglichkeiten.
Alle Funktionen, die Mehrpunkt- oder pfadbasierte Gesten verwenden, können mit einem einfachen Zeiger bedient werden.
Für Funktionen mit einfachem Zeiger erfolgt die Auslösung beim Loslassen.
Bei UI-Komponenten mit Labels, die Text enthalten, enthält der Name den visuell angezeigten Text.
Funktionen, die durch Gerätebewegung ausgelöst werden, können auch über UI-Komponenten bedient werden.
Die Größe des Ziels für Zeigereingaben beträgt mindestens 44 x 44 CSS-Pixel.
Webinhalte beschränken nicht die Nutzung der auf der Plattform verfügbaren Eingabemodalitäten.
Funktionen, die Ziehbewegungen verwenden, müssen auch mit einem einfachen Zeiger ohne Ziehen bedienbar sein. (Neu in WCAG 2.2)
Interaktive Ziele müssen mindestens 24 x 24 CSS-Pixel groß sein, mit bestimmten Ausnahmen. (Neu in WCAG 2.2)
Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein.
Machen Sie Textinhalte lesbar und verständlich.
Die voreingestellte menschliche Sprache jeder Webseite kann programmatisch bestimmt werden.
Die menschliche Sprache jedes Abschnitts kann programmatisch bestimmt werden.
Ein Mechanismus zur Identifizierung spezifischer Definitionen von ungewöhnlichen Wörtern ist verfügbar.
Ein Mechanismus zur Identifizierung der ausgeschriebenen Form von Abkürzungen ist verfügbar.
Wenn Text mehr als Sekundarstufe-I-Leseniveau erfordert, ist ergänzender Inhalt verfügbar.
Ein Mechanismus zur Identifizierung der Aussprache ist verfügbar, wenn die Bedeutung ohne Aussprache mehrdeutig ist.
Sorgen Sie dafür, dass Webseiten auf vorhersehbare Weise erscheinen und funktionieren.
Wenn eine Komponente den Fokus erhält, löst dies keine Kontextänderung aus.
Das Aendern der Einstellung einer Komponente löst keine automatische Kontextänderung aus.
Navigationsmechanismen, die auf mehreren Seiten wiederholt werden, erscheinen in derselben relativen Reihenfolge.
Komponenten mit gleicher Funktionalität werden konsistent gekennzeichnet.
Kontextänderungen werden nur auf Benutzeranfrage ausgelöst.
Wenn eine Webseite Hilfemechanismen enthält (Kontaktinformationen, Chat, FAQ), erscheinen diese auf allen Seiten in derselben relativen Reihenfolge. (Neu in WCAG 2.2)
Helfen Sie Benutzern, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren.
Wenn ein Eingabefehler automatisch erkannt wird, wird das fehlerhafte Element identifiziert und der Fehler in Text beschrieben.
Labels oder Anweisungen werden bereitgestellt, wenn Benutzereingaben erforderlich sind.
Wenn ein Fehler erkannt wird und Korrekturvorschlaege bekannt sind, werden diese dem Benutzer bereitgestellt.
Bei rechtlichen oder finanziellen Transaktionen sind Eingaben umkehrbar, prüfbar oder bestätigbar.
Kontextsensitive Hilfe ist verfügbar.
Bei allen Eingaben sind diese umkehrbar, prüfbar oder bestätigbar.
Informationen, die der Benutzer bereits eingegeben hat, werden automatisch befüllt oder zur Auswahl angeboten, sodass eine erneute Eingabe nicht erforderlich ist. (Neu in WCAG 2.2)
Kognitive Funktionstests (z.B. Passwort merken, Rätsel lösen) sind für keinen Schritt der Authentifizierung erforderlich, es sei denn, ein alternativer Mechanismus ist verfügbar. (Neu in WCAG 2.2)
Keine kognitiven Funktionstests für die Authentifizierung, mit weniger Ausnahmen als 3.3.8. (Neu in WCAG 2.2)
Inhalte müssen robust genug sein, damit sie von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, zuverlässig interpretiert werden können.
Maximieren Sie die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien.
In WCAG 2.2 entfernt. Gilt in WCAG 2.0/2.1: Elemente haben vollständige Start- und End-Tags, sind korrekt verschachtelt und enthalten keine doppelten Attribute.
Für alle UI-Komponenten können Name und Rolle programmatisch bestimmt werden; Zustände und Werte können programmatisch gesetzt werden.
Statusmeldungen können programmatisch bestimmt werden, sodass sie von assistiven Technologien präsentiert werden können, ohne den Fokus zu erhalten.